Wirtschaftsermittlungen für KMU | Detektei | Sicherheitsberatung | Ludwigstraße 8, 80539 München

    Anwohner schießt mit Luftgewehr überfliegende Drohne ab - Notstand

    Im vorliegenden Fall hat ein Anwohner eine Drohne mit zwei Diabolo Geschossen aus einem Luftgewehr abgeschossen. Dem Anwohner war zum Zeitpunkt der Schüsse nicht bekannt, daß der Nachbar die Drohne vom anderen Grundstück aus steuerte und konnte dies auch glaubhaft darlegen.

    Das AG Riesa hat nun in diesem Fall entschieden, daß der Anwohner im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gehandelt hat und der Abschuss rechtens war. Aus dem Urteil des AG Riesa:

    " ...

    b) Das Gericht geht vorliegend jedoch davon aus, dass der Angeklagte gemäß § 228 BGB gerechtfertigt gehandelt hat.

    Danach gilt, dass wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, nicht widerrechtlich handelt, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht (Defensivnotstand). § 34 StGB tritt hinter dem spezielleren Rechtfertigungsgrund des § 228 BGB in der Regel zurück (Fischer, 65. Auflage 2018, § 34 StGB Rn. 33; BeckOK, 41. Edition 01.02.2019, § 34 StGB Rn. 23). Das führt dazu, dass der im bürgerlich rechtlichen Notstand Handelnde nicht wegen Sachbeschädigung zu bestrafen ist (JurisPK, 8. Auflage 2017, § 228 BGB Rn. 20).

    c) Erforderlich ist das Vorliegen einer Notstandslage, welche bei drohender Gefahr für den Handelnden oder einen anderen anzunehmen ist, wobei die Gefahr von einer fremden Sache ausgehen muss (JurisPK, 8. Auflage 2017, § 228 BGB Rn. 4).

    ..."

    Quelle: OpenJur, Urteil im Volltext: AG Riesa, Urteil vom 24.04.2019 - 9 Cs 926 Js 3044/19

    • Adressermittlungen - ladungsfähige Anschrift

      Adressermittlungen - ladungsfähige Anschrift

      Adressermittlungen bzw. die Personensuche dienen der Ermittlung des tatsächlichen Aufenthaltes einer Person bzw. der Ermittlung einer ladungsfähigen Anschrift.

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      Mit Onlineermittlungen bzw. Hintergrundermittlungen verschaffen wir uns mit OSINT Mitteln (Open Source Intelligence) einen ersten Überblick über einen Sachverhalt oder erstellen ein Personenprofil.

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        GPS Überwachung | Tracking

        Die GPS Überwachung | Tracking wird unterstützend bei Observationen angewandt oder zum Tracken von Waren.

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        Die Observation von Personen oder Plätzen ist eine Möglichkeit der Informationsbeschaffung zu Personen oder Sachverhalten.

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          Forensic Interview

          In Forensic Interviews oder auch Mitarbeiterbefragungen können weitere Informationen beschafft, Netzwerke aufgedeckt oder schlussendlich Täter überführt werden.

        • E-Mail und Internet | Überwachung und Auswertung der Nutzung

          E-Mail und Internet | Überwachung und Auswertung der Nutzung

          Mit der Auswertung von E-Mails und Internetnutzung können Informationen beschafft, Netzwerke aufgedeckt und Täter überführt werden.

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