BMJV verklagt Staatsanwaltschaft Osnabrück
... und bekommt recht. Stein des Anstosses war eine Äüßerung der Staatsanwaltschaft Osnabrück gegenüber dem "Spiegel" in Anlehnung an eine Durchsuchung von Räumen des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV). Wörtlich hieß es dazu:
„Ziel der heutigen Durchsuchungen ist es, den Straftatverdacht und insbesondere individuelle Verantwortlichkeiten weiter aufzuklären. Es soll unter anderem untersucht werden, ob und gegebenenfalls inwieweit die Leitung sowie Verantwortliche der Ministerien sowie vorgesetzte Dienststellen in Entscheidungen der FIU eingebunden waren.“
Grund der Durchsuchung war ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen Mitarbeiter der Financial Intelligence Unit (FIU) wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt. Das Verwaltungsgericht Osnabrück gab nunmehr in der Pressemitteilung 12/2022 bekannt, es ist der "Staatsanwaltschaft (Osnabrück, eig. Anmerkung) untersagt, eine bereits dem Spiegel gegenüber getätigte Äußerung, die dort am 10. September 2021 veröffentlicht wurde, künftig zu wiederholen und zu verbreiten." Konkret ging es um den Satz:
„So groß ist unser Vertrauen nicht, dass wir glauben, sie würden uns alles freiwillig herausgeben.“
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