Das Kammergericht Berlin zu einer Amtsanmaßung und Titelmissbrauch: Strafbarkeit eines unzutreffenden Meldens am Telefon mit der Bezeichnung Staatsanwalt
Leitsatz:
Eine Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB setzt in beiden gesetzlich genannten Tatvarianten ein Handeln voraus, das sich als amtliche Tätigkeit darstellt. Der Tatbestand ist daher nicht erfüllt, wenn der Täter es dabei belässt, sich als Amtsinhaber auszugeben, ohne eine Diensthandlung vorzunehmen.
Quelle: Openjur.de - Kammergericht Berlin Az. (2/5) 1 Ss 111/06 (51/06)
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