Das LAG Düsseldorf zur Haftung eines Arbeitnehmers auf Dienstfahrt mit privatem Pkw
Eine Arbeitnehmer haftet auf Dienstfahrt mit seinem Privatauto für dieses selbst. Der Arbeitgeber ist nicht für Mängel am Privatauto verantwortlich, auch wenn dieses zu Dienstzwecken genutzt wird.
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