Das Landesarbeitsgericht LAG zur Kündigung zur Unzeit
Leitsatz:
Eine Kündigung, die dem Arbeitnehmer während eines stationären Klinikaufenthaltes wegen einer psychischen Erkrankung in der Klinik persönlich übergeben wird, obwohl die Übergabe an einen Familienangehörigen oder der Einwurf in den Hausbriefkasten alternativ möglich ist, ist keine "ungehörige Kündigung" und verstößt nicht gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB).
Quelle: Landesarbeitsgericht LAG Hamm
Az. 19 Sa 1956/03
Urteil im Volltext auf Justiz NRW
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