Das Landgericht Nürnberg-Fürth zur Meinung einer Mandantin, welche die Leistungen eines Detektivs nicht vergüten wollte, weil ihr die Ermittlungsergebnisse nicht zusagten
In der Sache hatte eine Frau ihren getrennt lebenden Ehemann nach einem Unterhaltsstreit durch einen Detektiv beobachten lassen. Zufrieden war sie mit dessen Arbeit jedoch nicht und verweigerte die volle Vergütung. Das Landgericht Nürnberg-Fürth gab jedoch dem Detektiv recht. So lange dieser sich an die vereinbarten Rahmenbedingungen hält, im vorliegenden Fall die Beobachtung des getrennt lebenden Ehemannes, sind alle Voraussetzungen zur vollständigen Bezahlung der Vergütung gegeben.
Az. 11 S 3721/02 Link: RP-Online
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