Eine Einschleusung (Integration) bezieht sich auf die gezielte Einführung (Integration) einer Person in ein bestimmtes Umfeld, Gruppe oder Unternehmen, um Informationen zu sammeln oder Beobachtungen anzustellen. Im Kontext von Ermittlungen einer Detektei wird dieser Begriff häufig verwendet, wenn es darum geht, verdeckte Ermittler oder Informanten in ein Umfeld, Gruppe oder Unternehmen einzuführen.
Ziele einer Einschleusung können sein:
Informationsbeschaffung: Erhebung von Informationen über dolose Handlungen bzw. kriminelle Aktivitäten, interne Abläufe oder Verhaltensweisen, die für die Ermittlungen relevant sind.
Verhaltensbeobachtung: Dokumentation des Verhaltens von Personen in einer bestimmten Umgebung, um Beweise zu sammeln oder deren Loyalität zu prüfen.
Aufdeckung von Betrug oder Unterschlagung: In Unternehmen kann eine Einschleusung genutzt werden, um mögliche interne Missstände aufzudecken.
Wichtig ist, dass Einschleusungen rechtlich zulässig sein müssen. Die detektivischen Maßnahmen müssen die Grenzen des Gesetzes beachten, insbesondere hinsichtlich der Wahrung der Persönlichkeitsrechte. Unrechtmäßige Aktionen können sowohl für die Detektei als auch für die involvierten Personen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.