Mit Zunahme der technischen Möglichkeiten wird es zunehmend leichter für Bewerber, Zeugnisse zu fälschen oder sich solche gleich selbst auszustellen. Wer nicht selbst fälschen will, bedient sich entsprechender "Dienstleister". Sogenannte "Titelmühlen" mit Sitz im Ausland bieten unverhohlen ihre Dienste an. Rund jedes zehnte Unternehmen wurde in den letzten Jahren Opfer von Bewerbungsbetrügern. Dabei dürfte dies nur die Spitze des Eisberges sein. Liegt es doch im Charakter des Betruges, nicht entdeckt zu werden. Hohe Dunkelziffern bestätigen dies regelmäßig. Dabei geht es zumeist nicht um Posten in den unteren Hierarchien, sondern in der Mehrzahl um Stellen ab dem mittleren Management aufwärts.
Die einzelnen Elemente einer Bewerberprüfung können je nach Zielsetzung variieren, beinhalten jedoch typischerweise die folgenden Aspekte:
- Identitätsprüfung: Verifizierung der Identität der Person mittels Dokumenten wie Personalausweis oder Reisepass
- Ausbildungshintergrund: Überprüfung von Ausbildungsnachweisen, Universitätsabschlüssen und beruflichen Qualifikationen
- Berufserfahrung: Überprüfung der beruflichen Werdegänge, einschließlich früherer Arbeitgeber und Positionen
- Referenzen: Kontaktaufnahme mit ehemaligen Arbeitgebern oder Referenzen zur Bewertung der beruflichen Eignung
- Persönliche Eigenschaften: Informationssammlung über das Verhalten, die Integrität und die Zuverlässigkeit der Person
- Strafregisterauszug: Überprüfung auf mögliche strafrechtliche Verurteilungen, sofern dies rechtlich zulässig ist und die Einwilligung der Person vorliegt
Wir prüfen Bewerbungen auf kritische Merkmale. Prüfungen sind möglich
- zur Echtheit der Dokumente
- zur Plausibilität der Dokumente
- auf tatsächliches Bestehen der in den Zeugnissen aufgeführten Schulen oder ehemalige Arbeitgeber
- auf Anerkenntnis bzw. Akkreditierung der angegebenen Hochschulen und deren Abschlüsse
- durch Rückfragen bei alten Arbeitgebern
- durch Rückfragen im Umfeld des Bewerbers
- in "Social Networks" (soweit die Regelungen der EU DSGVO dies erlauben)
- zu den wirtschaftlichen Verhältnissen
und weitere. Optional möglich sind umfassende
- betriebsgraphologische Gutachten
- Integritätstests
- Prüfungen in einem Assessmentcenter
- Abgleiche mit Sanktionslisten der EU und Nicht-EU Länder.
Das Bundeswirtschaftsministerium gibt weitere Ratschläge zum Geheimschutz in der Wirtschaft. Ist Ihr Unternehmen in das Geheimschutzverfahren eingebunden, sind Sie u. U. zur Überprüfung bestimmter Bewerber verpflichtet. Beispielhaft genannt seien Bewerber, die im Rahmen öffentlicher Aufträge Zugang zu Verschlußsachen haben oder sich verschaffen können.
Für eine einfache Plausibilitätsprüfung von Bewerberunterlagen können Sie hier unser
Muster Vorlage Formular Bewerberprüfung Bewerberanalyse
downloaden, ausfüllen und unterschrieben an mail (at) forensic-services.com zurücksenden.