Unsere Definition des berechtigten Interesse als Handlungsgrundlage einer Detektei lautet:
„Ein berechtigtes Interesse im Sinne der Handlungsgrundlage einer Detektei kann wirtschaftlicher, öffentlicher, ideeller oder privater Natur sein und darf dabei weder gegen die guten Sitten noch gegen geltendes Recht verstoßen.“
Erläuterung:
Eine spezifische Legaldefinition für das berechtigte Interesse existiert nicht. Es ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und gewinnt erst durch das Abwägen der Interessen der betroffenen Parteien an Klarheit.
Die Wahl der Mittel zum Handeln unterliegt den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen. Insbesondere bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die EU_Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) zu beachten. Hierbei erfolgt eine grundsätzliche Abwägung des berechtigten Interesses des Auftraggebers und der schutzwürdigen Interessen des von den Ermittlungen Betroffenen.
Es wird deutlich, dass das berechtigte Interesse zunächst ungenau und nicht konkret fassbar ist. Berechtigte Interessen können vielfältiger Natur sein. Je nach Gewichtung kann es lediglich einen Auskunftsanspruch aus öffentlich-rechtlichen Datenbanken begründen, wie etwa einen Auskunftsanspruch nach § 915 ZPO aus dem Schuldnerverzeichnis, oder es kann als Rechtfertigungsgrund für bestimmte, mit Strafe bewehrte Tätigkeiten dienen.
Eine Güterabwägung ist grundsätzlich erforderlich, das heißt, es erfolgt ein Abwägen zwischen den schutzwürdigen Interessen des Betroffenen (des von den Ermittlungshandlungen Betroffenen) und dem berechtigten Interesse des Mandanten oder der Detektei. Dabei sind die spezifischen rechtlichen Grundlagen und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen stets zu berücksichtigen.
Beispiele für ein "Berechtigtes Interesse" einer Detektei können sein:
- Aufklärung von Vertragsverletzungen: Wenn ein Auftraggeber vermutet, dass ein Vertragspartner gegen vertragliche Pflichten verstößt, kann die Detektei beauftragt werden, um den Sachverhalt zu klären.
- Überprüfung von Mitarbeiterverhalten: Bei Verdacht auf Diebstahl, Unterschlagung oder anderem Fehlverhalten kann der Arbeitgeber eine Detektei engagieren, um das Verhalten von Mitarbeitern zu beobachten und Beweise zu sammeln.
- Ermittlung von Unterhaltspflichten: Bei strittigen Unterhaltsfragen kann eine Detektei beauftragt werden, den Lebensstil und die Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen zu überprüfen.
- Aufdeckung von Konkurrenzverstößen: Wenn ein Unternehmen vermutet, dass ein ehemaliger Mitarbeiter vertrauliche Informationen an Wettbewerber weitergibt, kann der Einsatz einer Detektei zur Aufklärung sinnvoll sein.
- Suchdienste: Wenn ein Kunde nach vermissten Personen sucht, kann eine Detektei beauftragt werden, um diese zu finden, was ein berechtigtes Interesse darstellen kann.
- Prüfung der Bonität: Bei der Vorbereitung von Geschäftstransaktionen kann die Überprüfung der Bonität eines potenziellen Geschäftspartners durch eine Detektei im Interesse des Auftraggebers liegen.
- Überprüfung von Betrugsfällen: In Fällen von Betrug, etwa im Versicherungsbereich, kann eine Detektei beauftragt werden, um Beweise zu sammeln und den Sachverhalt zu klären.
- Aufklärung von Kundenkriminalität: Wenn ein Kunde vermutet, Opfer eines Verbrechens geworden zu sein (z.B. Kreditkartenbetrug), kann die Detektei helfen, den Vorfall aufzuklären.
- Ermittlung von Identitätsdiebstahl: Eine Detektei kann engagiert werden, um den Verdacht auf Identitätsdiebstahl zu überprüfen und um den tatsächlichen Schaden festzustellen.
- Überprüfung von Geschäftspartnern: Bei potenziellen Kooperationen oder Fusionen kann eine Detektei Récherchen über die Seriosität und die Geschäftstätigkeiten von Partnern anstellen.
- Dokumentation für Gerichtsverfahren: Eine Detektei kann Beweismaterial sammeln und dokumentieren, das für ein bevorstehendes Gerichtsverfahren benötigt wird, beispielsweise in Zivil- oder Strafverfahren.
- Sicherung von Beweismitteln: Bei drohenden rechtlichen Auseinandersetzungen kann das frühzeitige Sichern von Beweismitteln zur Wahrung der eigenen Rechte notwendig sein.
- Aufklärung über Cyberkriminalität: Eine Detektei kann auch im Bereich der Cyberkriminalität tätig werden, um Vorfälle wie Hacking oder Datendiebstahl zu untersuchen.
- Bewertung von familiären Angelegenheiten: In Sorgerechtsstreitigkeiten kann die Beobachtung des Verhaltens einer Person durch eine Detektei von Relevanz sein, um die Interessen eines Kindes zu wahren.
- Prüfung von Patent- und Markenrechtsverletzungen: Unternehmen können eine Detektei beauftragen, um Verdachtsmomente bezüglich der Verletzung von geistigem Eigentum zu untersuchen.
- Aufdeckung von nachträglichen Änderungen oder Falschangaben: In rechtlichen Auseinandersetzungen kann es notwendig sein, vorgelegte Dokumente auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
- Einhaltung von Compliance-Vorgaben: Unternehmen können eine Detektei zur Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher oder interner Richtlinien beauftragen.
- Ermittlung in Erbschaftsfragen: Bei Streitigkeiten um Erbschaften kann eine Detektei helfen, Vermögenswerte aufzudecken oder das Vorhandensein von Erben zu überprüfen.
- Prüfung von Objekten für Immobilienkäufe: Eine Detektei kann Informationen über den Zustand oder die Geschichte eines Objekts sammeln, um etwaige Risiken für den Käufer zu identifizieren.
- Aufklärung von Stalking-Fällen: Opfer von Stalking können eine Detektei beauftragen, um Beweise für das stalkingartige Verhalten zu sammeln, die später möglicherweise rechtlich relevant sind.
- Systematische Überprüfung von Lieferanten: Unternehmen können Detekteien einsetzen, um die Zuverlässigkeit und Integrität ihrer Lieferanten zu überprüfen, um Lieferkettenrisiken auszuschließen.