Inkassoermittlungen sind Maßnahmen, die von Inkassounternehmen ergriffen werden, um offene Forderungen einzutreiben. Dabei wird geprüft, ob und wo der Schuldner zu erreichen ist, um die ausstehende Zahlung zu erhalten.
Inkassoermittlungen führen wir durch zur
- Ermittlung einer ladungsfähigen Anschrift,
- im Vorfeld einer möglichen Vollstreckung gegen einen Schuldner, um vollstreckbares mobiles wie immobiles Vermögen ausfindig zu machen.
Wenn ein Schuldner unbekannt verzogen ist, kann die Kontaktaufnahme und das Inkasso wesentlich komplizierter werden. Hier sind einige Schritte, die wir typischerweise unternehmen, um den Aufenthaltsort des Schuldners zu ermitteln:
- Wir nutzen verschiedene Datenbanken, um nach aktuellen Adressen oder Informationen über den Schuldner zu suchen. Dies kann öffentlich zugängliche Register, Telefonverzeichnisse oder spezialisierte Adressensuchdienste beinhalten.
- Wir kontaktieren auch Dritte, die möglicherweise Informationen über den Schuldner haben, wie etwa Familienmitglieder, Freunde oder frühere Arbeitgeber,
- In einigen Fällen kann es notwendig sein, Informationen bei Ämtern oder Behörden einzuholen, die über aktuelle Adressen verfügen, beispielsweise bei Einwohnermeldeämtern,
- Wir können Bonitätsprüfungen bei Kreditauskunfteien durchführen, um herauszufinden, ob der Schuldner woanders registriert ist,
- Wenn eine Adresse nicht ermittelt werden kann, kann es auch notwendig sein, rechtliche Schritte einzuleiten, um die Forderung einzutreiben, ohne den Schuldner direkt zu kontaktieren,
Unsere Inkassoermittlungen sind anlaßbezogene Recherchen über verschiedene, verfügbare Medien und Informationsquellen (OSINT - OpenSource INTelligence). Auftrags- / Anlaß- / Fallbezogen greifen wir auf Angebote von Drittanbietern zurück bzw. verwenden diese Basisauskünfte als Ermittlungsgrundlage.
Bei unseren Inkassoermittlungen bleiben wir stets im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu), der DSGVO und anderer einschlägiger Rechtsvorschriften.