Wenn ein Benzindieb die Tankstelle nach dem Tanken verlässt ohne vorher bezahlt zu haben, ist eine/r Tankstellenbetreiber/in berechtigt,
die Kosten zur Ermittlung der Identität des Kunden von diesem erstattet zu bekommen. Im konkreten Fall ging es um die Einschaltung einer Detektei, die hier die Halterermittlung bzw. Halteranfrage durchführte und einer Höhe der Kosten von 139 €.
Quelle: BGH VIII ZR 171/10