Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zum Fall ein Diebstahls von Ausschussware mit anschließendem Verkauf
Eine Mitarbeiterin hat im vorliegenden Fall Kinderzahnbürsten aus einem Karton mit Ausschussware entwendet. Sie wollte die Ware anschließend veräußern. Als der Arbeitgeber dies nach Beweisführung durch einen Detektiv bemerkte, kündigte er der Mitarbeiterin fristlos. Das LAG Rheinland-Pfalz wies die Kündigungsschutzklage der Mitarbeiterin ab. Nachdem bereits mehrfach Ausschussartikel verschwunden waren, beauftragte der Arbeitgeber eine Detektei. Der Detektiv trat als Scheinaufkäufer in Erscheinung. Das LAG Rheinland-Pfalz vertrat die Meinung, daß bei dieser Art von Vertrauensbruch der Arbeitgeber auch mit entsprechend geeigneten Mitteln vorgehen darf und bestätigte die fristlose Kündigung der Mitarbeiterin.
Link: Urteil im Volltext auf Justiz Rheinland-Pfalz
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