Das Landgericht Bonn zum Anmietungsversuch zahlungsunfähiger Mieter / Mietinteressenten
Wurde über das Vermögen eines Mietinteressenten bereits das Insolvenzverfahren eröffnet bzw. musste der Mietinteressent die letzte Wohnung aufgrund einer Räumungsklage verlassen, so hat er dies vor Vertragsabschluss mit dem neuen Vermieter diesem unaufgefordert mitzuteilen. Unterlässt der zukünftige Mieter dies und werden diese Umstände dem Vermieter nach Vertragsabschluss bekannt, so ist der geschlossene Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechtbar und kann sofort fristlos gekündigt werden.
Quelle: Haus und Grund
Gericht: Landgericht Bonn
Az. 6 S 326/05 und 2 T 312/05
Link: Haus und Grund
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