Das Landgericht Saarbrücken zur Werbung einer Detektei mit 136 Dezernaten in Deutschland
Eine Detektei warb mit 136 Dezernaten Deutschland, ohne dort Büros oder Niederlassungen zu unterhalten. Das Landgericht sah hier eine irreführende Werbung, da damit ein bundesweites Netz an Büros vorgetäuscht wird. Bei der Wahl der unter den Orten angegebenen Telefonnummern wurde man weitergeleitet an den Firmensitz in Saarbrücken. Der Eindruck der überregionalen Präsenz des Detektivbüros ist entscheidend für die Beauftragung, daher der Entscheid des Landgerichtes Saarbrücken, die Werbung sei irreführend. Dies gelte auch für die Angabe von örtlichen Telefonnummern, sofern an dem Ort, zu dem die Telefonnummer gehört, sich keine Niederlassung befindet.
Link: Wettbewerbszentrale
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