Erstes Urteil in den beim Arbeitsgericht Hamburg anhängigen Verfahren der Luftsicherheitsassistenten gegen die Bundesrepublik Deutschland
Pressemitteilung des Arbeitsgerichtes Hamburg vom 5. März 2010
Die Entscheidungen in den Parallelverfahren stehen in den kommenden Wochen und Monaten an. Hierbei sind eine größere Zahl von Kammern des Arbeitsgerichts Hamburg mit den Verfahren befasst. Die Entscheidung der Kammer 7 vom 4. März 2010 entfaltet keine Bindungswirkung für die Entscheidungen in den Parallelverfahren.
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