Kündigung bei Stalking
Das Bundesarbeitsgericht hat die Kündigungsschutzklage eines Landesbediensteten in einer Entscheidung vom 19.04.2012 (2 AZR 258/11) abgewiesen und die Kündigung für rechtswirksam erachtet.
Eine als Leiharbeiterin beschäftigte Mitarbeiterin gab an, eben von diesem Landesbediensteten außerhalb des regulären Dienstes in "unerträglicher Art und Weise belästigt und bedrängt" zu werden. Daneben habe ihr der Landesbedienstete damit gedroht, er könne dafür sorgen, beim Land keine feste Anstellung zu bekommen, wenn sie dem weiteren privaten Kontakt nicht zustimme.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG)
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