Forensische Psychologie: Psychophysiologisches Gutachten - Polygraphentest / Lügendetektortest
Der Polygraphentest / Lügendetektortest wird in der Regel durchgeführt in den Praxisräumen von Frau Dipl. Psych. Gisela Klein oder Herrn Professor Dr. Undeutsch († 23.02.2013) in Köln. Das Equipment ist jedoch mobil, so daß auf Wunsch der Polygraphentest / Lügendetektortest ebenso in anderen Räumen, beispielhaft in unserem Büro in München, in den Räumen des Rechtsanwaltes Ihres Vertrauens oder an einem sonstigen, geeigneten Platz Ihrer Wahl stattfinden kann.
In Fällen einer vorzunehmenden Aussageanalyse, bei einem Lügendetektortest / Polygraphentest aber auch anderer rechtspsychologischer Gutachten arbeiten wir mit bzw.empfehlen wir
- Frau Diplom-Psychologin Gisela Klein, Gemeinschaftspraxis mit Herrn Prof. Undeutsch († 23.02.2013)
- Fachpsychologin für Rechtspsychologie
- Lehrbeauftragte für Rechtspsychologie an der Universität zu Köln
- 50858 Köln
- Tel.: 02234 432050, Fax: 02234 432049
Weitere fernmündliche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme stehen nicht zur Verfügung. Sollten Sie kurzfristig niemand erreichen, wenden Sie sich bitte an uns. Gerne stellen wir den Kontakt her.
Die Rechtspsychologen Klein und Undeutsch († 23.02.2013) zählen in der Anwendung des Polygraphen / Lügendetektor zum Kreis der renommiertesten Fachleuten in Europa und verfügen in Deutschland über die längste Erfahrung.Der Polygraphentest / Lügendetektortest ist ein psychophysiologisches Gutachten und zählt zur forensischen Psychologie. Aussageanalysen werden anberaumt, wenn Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage eines Zeugen, Verdächtigen oder sonstigen Betroffenen vorliegen und keine weiteren Beweise (Sachbeweis / Personalbeweis) vorhanden sind, die die Aussage bestätigen oder widerlegen würden.
Anwendung:
- Zur Verifizierung von Zeugenaussagen, wenn keine anderen Fakten zur Verfügung stehen (Zivilprozess oder Strafprozess)
- Zur Verifizierung von Aussagen Verdächtiger zu einem Alibi, welches anders nicht bestätigt werden kann (Zivilprozess oder Strafprozess)
- Bei Treuetests (Privat)
Voraussetzungen:
- Grundsätzlich freiwillige Teilnahme des Probanden
- Keine Probleme mit Alkohol oder Drogen der zu begutachtenden Person
Heute sind dabei i . d. R. zwei Verfahren in Anwendung:
- Der Kontrollfragentest (auch Vergleichsfragentest)
Beim Kontrollfragentest werden tatrelevante Fragen ("Haben Sie Frau XY vergewaltigt?", "Waren Sie am `Datumsangabe` am `Tatortsangabe`?" usw.) mit nicht tatrelevanten Fragen ("Sind Sie xx Jahre alt?", Sind Sie mit Herrn/Frau XY verheiratet?") gemischt.
- Der Tatwissenstest
Hier geht es nicht um die direkte Konfrontation des Betroffenen mit von ihm evt. begangenen Tathandlungen (wie oben beschrieben), sondern um Fragen zu Wissen über die/eine Tat, welches nur der Täter haben kann. Unbedingt erforderlich ist hierbei, dass dieses Wissen vorher noch nicht veröffentlicht wurde, der Proband dieses Wissen also nicht über Medien erfahren haben kann.
Zu beachten ist: Beim Polygraphentest / Lügendetektortest geht es nicht darum, Informationen zu gewinnen wie beispielsweise in einem kognitiven Interview, sondern um den Wahrheitsgehalt einer bestehenden Information zu falsifizieren oder zu verfifizieren.
Der Polygraphentest / Lügendetektortest ist für uns das probateste Mittel, um den Wahrheitsgehalt einer Aussage zu bestimmen. Zum Einen, weil für den Betroffenen der Zeitaufwand relativ gering ist (ca. 4 Stunden Testphase, davon nur wenige Minuten am Polygraphen / Lügendetektor), zum Anderen, weil es aus unserer Sicht das zuverlässigste Mittel ist, um den Wahrheitsgehalt einer Aussage zu bestimmen.
In einer amerikanischen Feldstudie wird dem Polgraphen / Lügendetektor eine Trefferquote von 95% bestätigt, in einer kanadischen erlangt der Polygraphentest / Lügendetektortest sogar 100%.
Gerne stellen wir für Sie den Kontakt zu Frau Dipl.-Psychologin Gisela Klein her, oder Sie kontaktieren sie direkt. Die Kontaktdaten finden Sie im Text.